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   BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23   

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https://dejure.org/2024,6131
BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23 (https://dejure.org/2024,6131)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2024 - 2 StR 438/23 (https://dejure.org/2024,6131)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 2 StR 438/23 (https://dejure.org/2024,6131)
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  • BGH, 13.10.2022 - 2 StR 327/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen,

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet (Willenselement), mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 122/19 Rn. 15 mwN; vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22, NStZ 2023, 234, 235).

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22, NStZ 2023, 234, 235 Rn. 7 mwN).

    Bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aber aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das selbstständig neben dem Wissenselement stehende voluntative Vorsatzelement ohne Weiteres gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22, NStZ 2023, 234, 235 Rn. 10; vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725, 726 Rn. 13, jeweils mwN).

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Zwar geht die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass massive Tritte gegen die hochsensiblen Bereiche des Kopfs und des Oberkörpers eines Opfers im Einzelfall, insbesondere wenn es am Boden liegt, lebensbedrohlich sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vgl. auch MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 41 ff.).

    Ein einsichtiger Beweggrund, H.    töten zu wollen, ist nicht festgestellt, was ebenfalls in eine Gesamtschau einzustellen gewesen wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft);

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen, in die der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden, den Vorsatz in Frage stellenden Umstände einzubeziehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725 Rn. 10).

    Bei spontanen, unüberlegt oder in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aber aus der Kenntnis der Gefahr des möglichen Todeseintritts nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das selbstständig neben dem Wissenselement stehende voluntative Vorsatzelement ohne Weiteres gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22, NStZ 2023, 234, 235 Rn. 10; vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725, 726 Rn. 13, jeweils mwN).

  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232, 233).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement;

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf dabei nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss tatsachenbasiert sein (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 Rn. 7; vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729, 730 Rn. 18).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Das Vertrauen auf einen glimpflichen Ausgang lebensgefährdenden Tuns darf dabei nicht auf bloßen Hoffnungen beruhen, sondern muss tatsachenbasiert sein (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 Rn. 7; vom 7. Juni 2023 - 5 StR 80/23, NStZ 2023, 729, 730 Rn. 18).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Dabei wird es insbesondere die höchstrichterlichen Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung zu beachten haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21, StV 2022, 368; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, StV 2020, 452, 453).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen, in die der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden, den Vorsatz in Frage stellenden Umstände einzubeziehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 364/18, NStZ 2019, 725 Rn. 10).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet (Willenselement), mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 122/19 Rn. 15 mwN; vom 13. Oktober 2022 - 2 StR 327/22, NStZ 2023, 234, 235).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Dabei wird es insbesondere die höchstrichterlichen Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung zu beachten haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 Rn. 15 ff.; Beschlüsse vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21, StV 2022, 368; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, StV 2020, 452, 453).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

  • BGH, 13.12.2023 - 6 StR 531/23

    Besonders schwere räuberische Erpressung; Unterbliebene Unterbringung in einer

  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 252/23

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als ein bestimmender Strafzumessungsgrund;

  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 254/16

    Widerspruch zwischen den Feststellungen und dem sie stützenden Beweisergebnis

  • BGH, 19.10.2004 - 3 StR 221/04

    Tateinheit (höchstpersönliche Rechtsgüter; Zusammenfallen in einem Handlungsteil;

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